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Wilenstein

Geschichte:

Die lange Zeit durchgängige Auffassung, Wilenstein sei als Gründung Kaiser Friedrichs I. als Reichsburg errichtet und von Reichsministerialen betreut worden, ist von neueren Forschungen grundlegend berichtigt worden. Tatsächlich befand sich die Burg bei ihrer Ersterwähnung 1174 im Eigentum der Grafen von Saarwerden, die sie einer Familie von Wilenstein zu Lehen ausgegeben hatten. Genau genommen handelt es sich bei Wilenstein damit um eine Adelsburg, deren Gründungsdatum unbekannt ist.
Noch im 13. Jahrhundert kamen Herrschaft und Burg von den Saarwerder Grafen in den gemeinschaftlichen Besitz der Herren von Daun (Eifel) und der Grafen von Homburg, denen sich bei weiteren Erbgängen mehrere andere Personen, darunter diverse Wildgrafen und Raugrafen, beigesellten und Wilenstein zu einer Gemeinerburg werden ließen. Auseinandersetzungen einzelner Gemeiner mit der Wormser Kirche führten 1332 zu Belagerung und Eroberung der Anlage durch Erzbischof Balduin von Trier. Die offensichtlich noch immer zugehörige Familie von Wilenstein starb 1372 aus.
Nach der Zerstörung von 1332 errichteten die beiden beteiligten Familien von Daun-Oberstein und Flersheim/Flörsheim als Lehnsnehmer eine neue Anlage, welche die Zweiteilung der Besitzverhältnisse auch baulich deutlich zum Ausdruck kommen ließ (Burgfrieden 1348). Dabei blieb das vordere Haus Eigentum der Grafen von Saarwerden, das hintere war dagegen spätestens seit 1356 Eigentum der Grafen von Leiningen und seit 1481 der pfälzischen Kurfürsten. Mehrfach nachgewiesen sind Übergriffe insbesondere der Gemeiner des flörsheimischen Burgteils, die 1410 zu einer letztlich jedoch ergebnislosen Strafexpedition durch den Erzbischof von Trier und den Grafen von Veldenz führten.
Im 16. Jahrhundert befand sich die Burg in schlechtem baulichem Zustand. Geplante Wiederaufbauarbeiten scheinen insoweit gescheitert zu sein, dass sie um 1570 aus unbekannter Ursache als "zerbrochen und verbrenet" bezeichnet wurde. Ob Wilenstein späterhin nochmals instandgesetzt worden ist, bleibt fraglich. Die zweigeteilten Besitzverhältnisse hatten immerhin noch bis in die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts Bestand. (Alexander Thon)

Bauentwicklung:

Die heute erhaltenen Bauteile können grob in drei unterschiedliche Bauphasen unterteilt werden: Angenommen wird, dass der Flörsheimer Teil bzw. der hintere Burgteil mit seinen Resten eines runden Bergfrieds sowie Wohnbau - beide in Buckelquadern ausgeführt - noch dem späten 12. Jahrhundert angehören könnten.
Die Schildmauer und der Wohnbau mit anschließendem Gebäude des vorderen Burgteils sind wohl als eine zweite Bauphase in die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts zu setzen.
Nach der Eroberung und Zerstörung von 1333 sorgten umfangreiche Wiederaufbaumaßnahmen (= Bauphase 3) für ein verändertes Aussehen der nun deutlich als zweigeteilte Anlage erscheinenden Burg. So wurde im Flörsheimer Teil der runde Bergfried teilweise abgetragen und an selber Stelle durch einen fünfeckigen Bergfried teilweise ersetzt, teilweise überbaut. Der Wohnbau erfuhr ab Sockelhöhe einen in Form und Größe identischen Aufbau mit Keller und zwei Wohnetagen und Dachgeschoss. Im vorderen Burgteil wurde die Schildmauer auf der gesamten Länge etwas erhöht und mit einem über Konsolen vorkragenden Wehrgang ausgestattet.
Letztmalige Umbauten wurden im Zusammenhang mit dem Ausbau des Wohnbaus im vorderen Burgteil zum Schullandheim im 20. Jahrhundert durchgeführt. (Alexander Thon)

Baubeschreibung:

Zweigeteilte Anlage mit vorderem, hinter Burggraben und Schildmauer (m. Spitzbogenportal) liegendem und hinterem Burgteil. Im vorderen Bereich ursprünglich Schildmauer und zwei Wohnbauten (davon heute einer zum Schullandheim ausgebaut), im hinteren, älteren Bereich Bergfried (ursprüngl rund (Durchmesser 7,75 m), später fünfeckig), Wohnbau und Zwinger. Eine Kapelle ist nur historisch (1496) fassbar (Alexander Thon)