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Keseberg

Geschichte:

Bei der auf einem exponierten Bergsporn über dem rechten Ufer der Eder gelegenen Burg Keseberg handelt es sich um die Stammburg eines 1144 erstmals urkundlich in Erscheinung tretenden Geschlechts. In der Nähe der Burg verlief die wichtige Handelsstraße Frankfurt-Bremen. Die Vögte von Keseberg waren hochstehende Vasallen der Grafen von Ziegenhain. Ihre Familie erlosch 1409 mit Heinrich V. Vogt von Keseberg. Die Erbtochter des Grafen Gozmar II. von Ziegenhain, Luitgart, ehelichte den Grafen Friedrich von Wildungen, Sohn des Landgrafen Ludwig III. von Thüringen und brachte ihm die Burgen Keseberg und Wildungen zu. Aus dieser Ehe ging Sophie hervor, deren Gatte, der Burggraf Burghard von Magedeburg die Keseburg an Landgraf Ludwig IV. von Thüringen veräußerte und somit eine Auseinandersetzung mit den Grafen von Ziegenhain provozierte. Nach einem Vergleich traten die Grafen von Ziegenhain ihre Rechte an der Burg an die Landgrafen von Hessen ab. Da sich die Vögte von Keseberg der landgräflich-hessischen Oberhoheit widersetzten, ließ Heinrich I. von Hessen 1277 die Burg belagern und zerstören. Den Burgberg übergab er dem Zisterzienserkloster Haina. Nach erfolgter Aussöhnung mit den Landgrafen erbauten die Vögte von Keseberg in dessen Aufrag im ersten Viertel des 14. Jahrhunderts unweit der zerstörten Keseberg die Burg Hessenstein. Die Keseburg wurde nicht wieder hergestellt. (J.F.)

Bauentwicklung:

Die bauliche Entwicklung der Keseburg ist bislang noch nicht geklärt werden. Eine zeitliche Einordnung der bescheidenen baulichen Reste ist nicht mit letzter Sicherheit möglich. Vermutlich stammen die noch erkennbaren Relikte eines runden Turmes auf dem Hauptburgareal aus der Gründungsphase der Burg, der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts. (J.F.)

Baubeschreibung:

Auf dem Bergsporn über der Eder blieben lediglich die Reste eines Rundturms im Zentrum des Hauptburgareals erhalten. Das recht kleine Hauptburgplateau wird durch einen Graben von dem Vorburggelände abgetrennt. Erkennbar sind ferner weitere Reste von Gräben sowie Wällen. (J.F.)